und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung: 1 - 7: Kunststoffe / 20 -
22: Papier und Pappe / 80 - 98:
Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es
ausgedient hat, im Interesse des
Umweltschutzes nicht in den Hausmüll,
sondern führen Sie es einer
fachgerechten Entsorgung zu. Über
Sammelstellen und deren
Öffnungszeiten können Sie sich bei
Ihrer zuständigen Verwaltung
informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien / Akkus
müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EG und
deren Änderungen recycelt werden. Geben Sie
Batterien / Akkus und / oder das Produkt über
die angebotenen Sammeleinrichtungen zurück.
80 DE/AT/CH