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Installation „TYP B"
Der Verbrennungslufteinlass muss durch eine permanente Öff-
nung erfolgen, die zwingend im Installationsraum des Geräts
vorhanden sein MUSS und die gemäß den im Einsatzland des
Geräts geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften aus-
geführt sein MUSS.
B23P
Das Rauchabzugsrohr ist für die Funktion der Anlage von grund-
legender Bedeutung. Wenn es nicht nach den entsprechenden
Kriterien hergestellt wird, kann dies zu Funktionsstörungen des
Brenners, Geräuschverstärkung, Rußbildung, Kondensation
und Verschmutzung führen.
Ein Rauchabzugsrohr muss daher die folgenden Anforderungen
erfüllen:
– es muss aus undurchlässigem Material hergestellt sein
und der Temperatur der Rauchgase und ihrer Kondensation
standhalten
– es muss eine ausreichende mechanische Festigkeit und eine
geringe Wärmeleitfähigkeit aufweisen
– es muss perfekt abgedichtet sein, um ein Auskühlen des
Rauchabzugsrohrs zu verhindern
– der Verlauf muss so vertikal wie möglich sein und der Endteil
muss über eine statische Absaugvorrichtung verfügen, um
einen effizienten und konstanten Abtransport der Verbren-
nungsprodukte zu gewährleisten
– um zu verhindern, dass der Wind Druckzonen um den Schorn-
stein herum erzeugt, die die nach oben gerichtete Kraft der
Rauchgase aufheben würden, ist es notwendig, dass die Ab-
gasöffnung mindestens 0,4 m über jeder Struktur liegt, die
direkt an den Schornstein angrenzt (einschließlich des Dach-
firsts) und weniger als 8 m
– der Durchmesser des Rauchabzugsrohrs darf nicht kleiner
sein als jener des Kesselanschlusses. Bei Rauchabzugsroh-
ren mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt muss
der Innenquerschnitt um 10% größer sein als jener des Kes-
selanschlusses.
Installation „TYP C"
Bei einer Installation vom „Typ C" müssen die Heizkessel unter
Verwendung des Bausatzes Art.Nr. 8098816 (1) umgewandelt
werden.
C23P
1
Bausatz Art.Nr. 8098816
1
Anschluss Ø80 mm (durch Installateur)
2
Abb. 32
Kondensatablassverschraubung
3
Inspektionsdeckel
4
m
HINWEIS
Ausschließlich Sime Originalzubehör verwenden und
die korrekte Ausführung des Anschlusses gemäß der
mit dem Zubehör gelieferten Gebrauchsanleitung
überprüfen.
m
HINWEIS
Die maximal zulässige Länge (L) der Luftansauglei-
tung mit Durchmesser Ø80 mm darf nicht größer als
7,0 Meter + 2 90°-Bögen sein.
m
HINWEISE
– Wir empfehlen den Rauchfang aus Aluminium,
Kunststoff oder Edelstahl herzustellen. Er muss
den geltenden Vorschriften entsprechen und eine
ANGEMESSENE TEMPERATUR- UND KONDENSWI-
DERSTANDSFÄHIGKEIT AUFWEISEN. Um mögliche
Korrosion und VERSTOPFUNGEN zu vermeiden,
muss das AUS DEM RAUCHABZUGSROHR KOM-
MENDE Kondensat abgelassen werden, bevor es in
den Kesselkörper aus Gusseisen gelangt.
– Nicht isolierte Abgasleitungen stellen eine poten-
zielle Gefahrenquelle dar.
– Die Abgasleitung muss mit einem Ablass für das
Kondensat versehen sein und mindestens den Un-
terdruck aufweisen, der von der geltenden Norm
vorgeschrieben ist, wobei an der Anschlussstelle
zum Rauchfang ein Druck von „Null" angenommen
wird.
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2
4
3
Abb. 33
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