geschützt, an einem trockenen, kühlen Ort, bestenfalls in der Originalver-
packung, auf.
Entsorgung
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind recycelbar, entsor-
gen Sie diese getrennt für eine bessere Abfallbehandlung. Möglich-
keiten zur Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmate-
rialien bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeich-
net mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu ver-
pflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdau-
er einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonen-
de Verwertung sichergestellt. Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest
vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsor-
gung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Gerät entnommen werden können. Elektro- und Elektronikgeräte-
besitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die
Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich. Diese kostenlose Rücknahme-
pflicht gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei einer Lieferung an
die Wohnadresse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich dem
Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten dürfen für die zurückge-
nommenen Geräte nicht verrechnet werden. Generell haben Vertreiber
die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeig-
nete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewähr-
leisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe
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