Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile.
Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel
müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden. Nach
Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Die Funkuhr wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig
produziert und vor Anlieferung gewissenhaft geprüft. Die
Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die
normaler Abnutzung ausgesetzt sind und daher als
Verschleißteile angesehen werden können oder für
Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus
oder die aus Glas gefertigt sind. Diese Garantie verfällt, wenn
die Funkuhr beschädigt, nicht sachgemäß benutzt oder
gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung der Funkuhr
sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen
genau einzuhalten. Verwendungszwecke und Handlungen, von
denen in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen
gewarnt wird, sind unbedingt zu vermeiden.
Die Funkuhr ist lediglich für den privaten und nicht für den
gewerblichen Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und
unsachgemäßer Behandlung, Gewaltanwendung und bei
Eingriffen, die nicht von unserer autorisierten Service-
Niederlassung vorgenommen wurden, erlischt die Garantie.
Abwicklung im Garantiefall
Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens zu
gewährleisten, folgen Sie bitte den folgenden Hinweisen:
Bitte halten Sie für alle Anfragen den Kassenbon und die
Artikelnummer (351587_2007) als Nachweis für den Kauf
bereit.
Die Artikelnummer entnehmen Sie bitte dem Typenschild,
einer Gravur, dem Titelblatt Ihrer Anleitung (unten links)
oder dem Aufkleber auf der Rück- oder Unterseite.
Sollten Funktionsfehler oder sonstige Mängel auftreten,
kontaktieren Sie zunächst die nachfolgende
Serviceabteilung telefonisch oder per E-Mail.
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