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Entsorgung Der Batterien - Auriol 4-LD6544 Bedienings- En Veiligheidsinstructies

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Beschikbare talen

Beschikbare talen

Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich. Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei
Kauf im Geschäft als auch bei einer Lieferung an die Wohnadresse. Erfüllungsort
der Rücknahmepflicht ist gleich dem Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten
dürfen für die zurückgenommenen Geräte nicht verrechnet werden. Generell haben
Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten. Verbrau-
cher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer
im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wär-
meüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante
mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher
bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht
zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer
Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kanten-
längen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und entsorgen Sie
diese getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).

Entsorgung der Batterien

Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht zu-
sammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Defekte oder verbrauchte
Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EU und deren Änderun-
gen recycelt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien
und Akkus, egal, ob sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder nicht, bei
einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden kön-
nen. Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
WARNUNG! Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind
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