Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rücknahme-Garantie:
Bei permasolvent primus 2.0 PT-P25 muss das Gerät innerhalb von vier Wochen nach Einbau
kostenlos in der my perma-trade App oder unter www.perma-trade.de registriert werden.
Bei permasolvent primus 2.0 PT-P40, PT-P40/2 bzw. PT-P40/3 muss innerhalb von 4 Wochen
nach Einbau eine offizielle, kostenpflichtige Inbetriebnahme durch die perma-trade Wasser-
technik GmbH stattfinden.
Falls Garantieansprüche geltend gemacht werden, ist generell die perma-trade Wassertech-
nik GmbH zur fachlichen Beurteilung heranzuziehen.
11. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Entsorgung des Altgerätes
Das Produkt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Nutzen Sie die offiziellen Sammel- und Rücknahmestellen zur Abgabe und Verwertung der
Elektro- und Elektronikgeräte bei Kommunen oder beim Händler.
Führen Sie das Produkt nach Ende der Lebensdauer einer sachgerechten Entsorgung
oder Wiederverwertung zu.
Beachten Sie hierbei die gesetzlichen Richtlinien des Landes, in dem das Produkt zum
Einsatz kommt.
Für das Löschen etwaiger personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät sind
Sie gesetzmäßig eigenverantwortlich.
Im Produkt verwendete Materialien sind: Metall, Kunststoff (PE), elektronische Bauteile.
Technische Änderungen vorbehalten.
WEEE-Reg.-Nr. DE 91509671
11
DE
Stand: 10-2021