Informationen zur Entsorgung
GEFAHR: Entsorgungsrichtlinie für Altgeräte Machen Sie ausgediente Elektrowerkzeuge durch
Entfernen des Anschlusskabels unbrauchbar Nur für EU-Länder Elektrowerkzeuge dürfen nicht im
Hausmüll entsorgt werden In Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien 2011/65/EU, 2015/863/EU
und 2012/19/EU über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und deren Umsetzung in
nationales Recht müssen Elektrowerkzeuge, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, getrennt
entsorgt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden
Mirka® AROS-B 150NV & AOS-B 130NV • 32 mm (1 ¼") • 10.8 V
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