Mögliche Rechtsverstöße
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Beachten Sie die folgenden Hinweise zur Verwendung der Wildkamera:
Urheberrecht
Grundsätzlich ist jede Person Eigentümer ihres eigenen Bildes. Nach dem
Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder nur dann ohne Zustimmung der jeweiligen
Person veröffentlicht werden, wenn die Person nur als Ausschmückung
eines Landschaftsbildes oder eines Ortes als öffentlicher Platz erscheint.
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person ausgeschmückt ist, hängt von
den individuellen Umständen ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten
Personen in allen Fällen informiert werden, in denen mit der Wildkamera
Bilder aufgenommen werden, auf denen Personen identifiziert werden können
(siehe auch Abschnitt „Meldepflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die gezeigten Bilder dürfen die Privatsphäre anderer nicht verletzen.
Richten Sie die Kamera nicht auf den Garten oder die Eingangstür Ihres
Nachbarn, auch wenn diese Orte von Ihrem bekannten Haus oder von
öffentlichen Plätzen aus sichtbar sind. Dies berechtigt Sie nicht dazu,
entsprechende Fotos oder Videos zu veröffentlichen.
HINWEIS!
Achtung!
Bitte beachten Sie, dass Sie die Speicherkarte aus der Kamera entfernen oder die
Löschfunktion (Formatieren, Seite 14) nutzen müssen, bevor Sie die Kamera zur
Reparatur oder an Dritte übergeben, um alle personenbezogenen Daten von der
Speicherkarte der Kamera zu löschen.
DEUTSCH