TFA_No. 60.2046_Anleitung
Digitalwecker in Häuschen-Form mit unsichtbarem Display
– DP-2: Lichtsensor ist aktiviert (Voreinstellung). Der Lichtsensor schaltet die Nachtbe-
leuchtung bei Dunkelheit automatisch an.
10. Displaybeleuchtung
• Mit dem Einstellrad können Sie im Normalmodus die Helligkeit der Displaybeleuchtung
in 7 Stufen verändern (L7 = hell, L1 = schwach).
• Warten Sie 3 Sekunden, das Gerät übernimmt dann automatisch die Einstellung.
10.1 Automatische Dimmfunktion
• Von 18 bis 6:59 Uhr schaltet sich automatisch die schwache Beleuchtung (Helligkeits-
stufe L2) ein.
11. Pflege und Wartung
• Reinigen Sie das Gerät mit einem weichen, leicht feuchten Tuch. Keine Scheuer- oder
Lösungsmittel verwenden!
• Entfernen Sie die Batterie aus dem Gerät und ziehen Sie den Netzstecker, wenn Sie das
Gerät längere Zeit nicht verwenden.
• Bewahren Sie das Gerät an einem trockenen Platz auf.
11.1 Batteriewechsel
• Ist die CR2025 Batterie zu schwach, siehe „Inbetriebnahme". Tauschen Sie gegebenen-
falls die Batterie aus.
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20.02.2025
18:00 Uhr
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Digitalwecker in Häuschen-Form mit unsichtbarem Display
12. Fehlerbeseitigung
Problem
Lösungen
➜ Gerät mit Netzteil anschließen
Keine Anzeige
➜ Netzteil überprüfen
➜ RESET Knopf mit spitzem Gegenstand drücken
Unkorrekte Anzeige
Wenn Ihr Gerät trotz dieser Maßnahmen immer noch nicht funktioniert, wenden Sie sich an
den Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben
13. Entsorgung
Dieses Produkt und die Verpackung wurden unter Verwendung hochwertiger Materialien
und Bestandteile hergestellt, die recycelt und wiederverwendet werden können. Dies ver-
ringert den Abfall und schont die Umwelt.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht über die eingerichteten Sammelsysteme.
Entsorgung des Elektrogeräts
Entnehmen Sie nicht festverbaute Batterien und Akkus aus dem Gerät und ent-
sorgen Sie diese getrennt.
Dieses Gerät ist entsprechend der EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten (WEEE) gekennzeichnet.
Dieses Produkt darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Nutzer ist ver-
pflichtet, das Altgerät zur umweltgerechten Entsorgung bei einer ausgewiesenen
Annahmestelle für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten abzugeben.
Die Rückgabe ist unentgeltlich. Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften!
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