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Beurer HC 40 Originele Gebruiksaanwijzing pagina 10

Beschikbare talen
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Beschikbare talen

  • DUTCH, pagina 63
6. REINIGUNG UND PFLEGE
 GEFAHR
• Stromschlaggefahr! Schalten Sie das
Produkt vor dem Reinigen aus und zie-
hen Sie immer den Netzstecker aus der
Steckdose.
• Verbrennungsgefahr! Wenn die Reini-
gung unmittelbar nach der Anwendung
erfolgt, lassen Sie das Produkt zusätzlich
auf einer feuerfesten Unterlage ausrei-
chend abkühlen.
• Benutzen Sie keine scharfen, spitzen,
scheuernden, ätzenden Reinigungsmittel
oder harte Bürsten!
WARNUNG
• Brandgefahr! Reinigen Sie das Produkt
nicht mit leicht entzündbaren Flüssig-
keiten!
HINWEIS
• Die Luft-Austrittsö nung
Filter
vor jedem Gebrauch mit einem
3
Pinsel/einer Bürste von angesaugten
Fusseln, Staub und Haaren befreien.
• Produkt nicht in der Spülmaschine rei-
nigen!
1. Den Netzstecker ziehen und Produkt ab-
kühlen lassen.
2. Bewahren Sie nie ein heißes, noch einge-
stecktes Produkt auf.
3. Das Gehäuse des Haartrockners und das
Zubehör kann mit einem weichen, mit war-
mem Wasser angefeuchteten Tuch gerei-
nigt werden.
- Die Luft-Austrittsö nung
Filter
vor jedem Gebrauch mit
3
einem Pinsel/einer Bürste von ange-
saugten Fusseln, Staub und Haaren
befreien.
7. ENTSORGUNG
Im Interesse des Umweltschutzes darf das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit
dem Hausmüll entfernt werden. Die Entsor-
gung kann über entsprechende Sammelstel-
len in Ihrem Land erfolgen. Befolgen Sie die
örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der
Materialien. Entsorgen Sie das Gerät gemäß
der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-
Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment). Bei Rückfragen
wenden Sie sich bitte an die für die
Entsorgung zuständige kommunale
Behörde. Rücknahmestellen für Ihre
Altgeräte erhalten Sie z. B. bei der örtlichen
Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den örtli-
chen Müllentsorgungsunternehmen oder bei
Ihrem Händler.
Hinweise für Verbraucher zur
Altgeräteentsorgung und Ver-
schrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im
Rahmen der durch die ö entlich-rechtli-
und den
2
chen Entsorgungsträger eingerichteten und
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
unentgeltlich abgeben, damit eine ord-
nungsgemäße Entsorgung der Altgeräte si-
chergestellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich
vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimm-
ten Voraussetzungen auch bei Vertreibern
möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Ver-
und den
2
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtver-
10
kaufsfläche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 Quadrat-
metern
kaufsfläche von mindestens 800 Quad-
ratmetern, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
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