Beachten Sie die Kennzeichnung der Ver-
packungsmaterialien bei der Abfalltrennung,
b
a
diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7:
Kunststoffe/20–22: Papier und Pappe/80–98:
Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausge-
dienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausge-
dient hat, im Interesse des Umweltschutzes
nicht in den Hausmüll, sondern führen Sie
es einer fachgerechten Entsorgung zu. Über Sammel-
stellen und deren Öffnungszeiten können Sie sich bei
Ihrer zuständigen Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien/Akkus müssen ge-
mäß Richtlinie 2006/66/EG und deren Änderungen
recycelt werden. Geben Sie Batterien/Akkus und/
120 DE/AT/CH