8. Reinigung
Informationen zur Reinigung und Fehlerbehebung des
Gerätes finden Sie in der Bedienungsanleitung.
9. Entsorgung
VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum Schutz
vor Transportschäden in einer Ver-
packung. Verpackungen sind aus
Materialien hergestellt, die um-
weltschonend entsorgt und einem
fachgerechten Recycling zugeführt
werden können.
Beachten Sie folgende Kennzeichnung von
Verpackungsmaterialien bei der Mülltrennung
mit den Abkürzungen (a) und Nummern (b):
1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und Pap-
pe/80–98: Verbundstoffe
(Nur für Frankreich)
Das „Triman"-Symbol informiert den Verbrau-
cher darüber, dass das Produkt recycelbar ist,
einem erweiterten System der Herstellerver-
antwortung und in Frankreich einer Sortieran-
weisung unterliegt.
GERÄT (nur für Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol ge-
kennzeichneten Elektro- bzw. Elektronikgeräte
dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt
werden, sondern sind vom Endnutzer am
Ende ihrer Lebenserwartung einer vom unsor-
tierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Alt-
akkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zer-
störungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, vor der Abgabe an einer Er-
fassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei
zu trennen und einer separaten Sammlung
zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elekt-
ro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebens-
mitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei der
Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik-
gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen und auf Verlangen des End-
nutzers unabhängig vom Kauf eines neuen
Elektro- oder Elektronikgerätes bis zu drei
Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln gelten alle Lager-
und Versandflächen für Elektro- und Elektro-
nikgeräte des Vertreibers als Verkaufsfläche
sowie alle Lager- und Verkaufsflächen des
Vertreibers als Gesamtverkaufsfläche. Zudem
ist bei einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe des
neuen Elektro- bzw. Elektronikgerätes durch
Auslieferung bei einem privaten Haushalt
die unentgeltliche Abholung des Altgerätes
bei diesem Ort der Abgabe auf Geräte der
Kategorien 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs.
1 ElektroG beschränkt (Wärmeüberträger, Bild-
schirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme
mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quad-
ratzentimetern enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer
Nähe kostenfreie Erfassungsstellen sowie ggf.
weitere Annahmestellen für die Wiederver-
wendung der Altgeräte zur Verfügung. Die
Adressen können Sie von Ihrer Kommunalver-
waltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, soll-
ten vor der Rückgabe alle Daten extern gesi-
chert und von dem Altgerät dauerhaft und un-
widerruflich gelöscht werden. Endnutzer sind
ausschließlich selbst dafür verantwortlich,
dass alle personenbezogenen Daten auf den
zu entsorgenden Altgeräten gelöscht sind.
GERÄT (für alle anderen deutschsprachigen
Länder)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol ge-
kennzeichneten Altgeräte dürfen nicht im nor-
malen Hausmüll entsorgt werden.
Entsprechend Richtlinie 2012/19/EU ist das Ge-
rät am Ende seiner Lebensdauer einer geord-
neten Entsorgung zuzuführen.
Dabei werden im Gerät enthaltene Wertstoffe
der Wiederverwertung zugeführt und die
Belastung der Umwelt und negative Auswir-
kungen auf die menschliche Gesundheit ver-
mieden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle
für Elektroschrott oder einem Wertstoffhof ab.
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr
örtliches Entsorgungsunternehmen oder Ihre
kommunale Verwaltung.
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FR
NL
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