Beachten Sie die Kennzeichnung
der Verpackungsmaterialien bei der
b
Abfalltrennung, diese sind gekenn-
a
zeichnet mit Abkürzungen (a) und
Nummern (b) mit folgender Bedeu-
tung: 1–7: Kunststoffe/20–22:
Papier und Pappe/80–98: Ver-
bundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es
ausgedient hat, im Interesse des
Umweltschutzes nicht in den
Hausmüll, sondern führen Sie es
einer fachgerechten Entsorgung
zu. Über Sammelstellen und deren
Öffnungszeiten können Sie sich bei
Ihrer zuständigen Verwaltung infor-
mieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien/Akkus
müssen recycelt werden. Geben Sie Batterien/
Akkus und/oder das Produkt über die ange-
botenen Sammeleinrichtungen zurück.
Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Batterien/Akkus!
Batterien/Akkus dürfen nicht über den
Hausmüll entsorgt werden. Sie können
giftige Schwermetalle enthalten und unter-
liegen der Sondermüllbehandlung. Die che-
mischen Symbole der Schwermetalle sind
wie folgt: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber,
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