12- ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
1. DAUER DER GARANTIE
EZA (oder LAVI) bietet eine Garantie von 36 Monaten für die EZA 80, 130, 260
mit der Option, die Garantie auf 60 Monate zu verlängern. Die begrenzte
Garantie ist ab dem Rechnungsdatum und nach Eintragung bei der Firma
LAVI, spätestens 10 Tage nach Rechnungsausstellung, gültig (siehe
Garantiekarte).
2. GELTUNGSBEREICH
Die Garantie ist nur für Privatpersonen gültig und nicht in Fällen gewerblicher
Nutzung
oder
gleichzusetzender
eingeschränkte Garantie gilt für: alle Mängel, die nachweislich auf Material-
oder Herstellungsfehlern unserer Werkstätten beruhen und die unter
normalen Betriebsbedingungen Funktionsstörung aufweisen. Für abnormal
beschädigtes Material, unter normalen Montage-, Lagerungs- und
Betriebsbedingungen.
3. AUSSCHLUSS DES GELTUNGSBEREICHS
Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Abnutzung, Defekte oder
Fehlfunktionen, die aus der Nichtbeachtung der Montageanleitung oder
Gebrauchsanweisung herrühren, im Besonderen: durch unsachgemäße
Handhabung entgegen der Anweisungen. Durch Projektion verschiedener
Produkte verursachte Schäden (Wasser, Öl, etc. ...) oder besonderen
klimatischen Bedingungen geschuldet (Frost, Überschwemmungen, etc. ...).
Schäden durch Vandalismus, Stoß oder Unfall. Wenn das Gerät geöffnet
wird. Bei Veränderungen des Gerätes. Bei Nichtbeachtung der jährlichen
Überprüfungen
4. BEREICH DER GEWÄHRLEISTUNG
Die Garantie deckt die in Absatz 2 beschriebenen Fehler ab, die seit
Abschluss
des
Kaufvertrages
Endverbraucher eintreten. EZA kann frei entscheiden, wie die festgestellten
Mängel behoben werden, entweder durch Reparation oder durch ein
Ersatzgerät. EZA kann nach eigenem Ermessen gebrauchte Teile in
funktionierendem Zustand für die Reparatur benutzen. Bei Arbeiten am
Gerät und nach der Reparation beginnt die Garantiezeit für die reparierten
oder ausgetauschten Teile nicht von vorne. Sie läuft weiter, bis zum Ablauf
der verbleibenden Gewährleistungsfrist.
Benutzung
zwischen
dem
Installateur
des
Geräts.
Diese
und
dem
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