Informatie over kalibratiewetgeving
8. Der EMSP muss durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Betreiber der
Ladeeinrichtung sicherstellen, dass bei diesem die für Abrechnungszwecke genutzten
Datenpakete ausreichend lange gespeichert werden, um die zugehörigen
Geschäftsvorgänge vollständig abschließen zu können.
9. Der EMSP hat bei begründeter Bedarfsmeldung zum Zwecke der Durchführung von
Eichungen, Befundprüfungen und Verwendungsüberwachungsmaßnahmen durch
Bereitstellung geeigneter Identifizierungsmittel die Authentifizierung an den von ihm
genutzten Exemplaren des zu dieser Betriebsanleitung gehörenden Produktes zu
ermöglichen.
10. Alle vorgenannten Pflichten gelten für den EMSP als Messwerteverwender im Sinne von
§ 33 MessEG auch dann, wenn er die Messwerte aus den Ladeeinrichtungen über einen
Roaming-Dienstleister bezieht.
Zie ook
Eichamt Path
(https://eichamt.
de/path/app/?rq_AppGuid=DA9E31799DA734E3974D50F131E0C835701C1DA1&rq_TargetP
ageGuid=0DF2EE297C304EDBF3036E53391A25EC410CD4B6&rq_RecId=3338&rq_Layout=E
ichamt.de#{4})
Eichamt (https://eichamt.de)
202
Bedieningshandleiding, 06/2024, A5E53743518-AD
SICHARGE D