13. GARANTIE
Die Standardgarantiefrist beträgt 2 Jahre ab dem Datum der Übernahme durch den Kunden
von GCE (oder, sofern dieses Datum nicht bekannt ist, 2 Jahre ab dem Datum der Herstellung
des Medizinproduktes).
Die Standardgarantie gilt lediglich für Medizinprodukte, mit denen im Einklang mit der
Gebrauchsanleitung (IFU) und der allgemeinen richtigen Praxis sowie gemäß den Normen der
Branche umgegangen wird.
DE
APPENDIX (ANLAGE):
1 – Technische Spezifi kation und Leistungsdaten
2 – Schnellkupplung und anschluss / entfernen
3 – Kontrolle nach dem Füllen
4 – Montage des Ventils und Füllanleitung
GCE, s.r.o.
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583 01 Chotebor
Tschechische Republik
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