ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Die detaillierte Beschreibung der „Piktogramme" und „PSA" , die für das gelieferte Produkt vorgesehen sind, wird
in den verschiedenen Kapiteln dieses Handbuchs beschrieben.
In diesem Abschnitt werden lediglich die Bedeutungen von „Piktogrammen" und „PSA" aufgeführt und erläutert.
1.6 VERBOT VON ÄNDERUNGEN
Es ist verboten, Änderungen am Produkt vorzunehmen, insbesondere sind Änderungenverboten, die die Sicherheit des
Produkts beeinträchtigen können. Insbesondere ist es verboten, die vom Hersteller vorgesehenen Schutzeinrichtungen
und/oder Sicherheits- und/oder Signal- und/oder Kontrollsysteme zu entfernen oder zu verändern.
Die Nichtbeachtung der in diesem Handbuch und in der Begleitdokumentation enthaltenen Anweisungen entbindet den
Hersteller von jeglicher direkten oder indirekten Haftung.
Für Daten, die auf den folgenden Seiten nicht enthalten oder nicht ableitbar sind, muss sich direkt an den Hersteller
gewendet werden.
Es ist auch verboten, das Produkt mit Komponenten von Drittanbietern zu verwenden, die ursprünglich nicht mit dem
Produkt geliefert wurden.
Dies kann zu Unfällen und/oder Verletzungen führen, für die der Hersteller nicht haftbar gemacht werden kann.
Es ist zu beachten, dass die zivil- und strafrechtliche Haftung des Herstellers im Falle von Produktänderungen erlischt.
Änderungen jeglicher Art, die die ursprüngliche Konfiguration des Produkts verändern und vom Hersteller nicht bewertete
Risiken mit sich bringen, entbinden den Hersteller von jeglicher Haftung.
In diesem Fall ist der Hersteller von jeglicher direkten oder indirekten Haftung befreit.
1.7 VERWENDETE TERMINOLOGIE UND AKRONYME
GEFÄHRDETE PERSON: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Jede Person, die sich ganz oder teilweise in einem gefährlichen Bereich aufhält.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Das Produkt ist entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanweisung zu verwenden.
GEFÄHRLICHER BEREICH: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Jeder Bereich in und/oder in der Nähe des Produkts, in dem die Anwesenheit einer gefährdeten Person ein
Risiko für die Gesundheit und Sicherheit dieser Person darstellt
RISIKO: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Kombination aus Wahrscheinlichkeit und Schwere einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens, die in
einer Gefahrensituation auftreten;
RESTRISIKO (Siehe UNI EN ISO 12100:2010).
Gefahr, die durch die Konstruktion nicht beseitigt oder verringert werden konnte und gegen die die
Schutzmaßnahmen (teilweise oder vollständig) nicht wirksam sind.
Das Handbuch (Kapitel 4) enthält die Restrisiken und die Informationen, Anweisungen und
Warnungen/Vorschriften für den Umgang mit diesen Restrisiken, die vom Kunden/Benutzer zu berücksichtigen,
zu beachten und umzugehen sind.
SCHUTZVORRICHTUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Vorrichtung (außer einer Schutzeinrichtung), die allein oder in Kombination mit einer Schutzeinrichtung das Risiko reduziert;
SCHUTZEINRICHTUNG: (Anhang I, 1.1.1 Richtlinie 2006/42/EG).
Produktelement, das speziell für den Schutz durch eine materielle Barriere verwendet wird;
Das Handbuch (Kapitel Sicherheit) enthält die Restrisiken und die Informationen, Anweisungen und
Warnungen/Vorschriften für den Umgang mit den Restrisiken, die vom Benutzer zu berücksichtigen sind (Ref. EN ISO
12100:2010).
Für eine vollständige Beschreibung der verwendeten Terminologie wird auf die Definitionen in Anhang I der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und EN ISO 12100:2010 verwiesen.
➢ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
Persönliche Schutzausrüstungen sind alle Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, vom Arbeiter getragen und/oder
benutzt zu werden, um ihn gegen ein oder mehrere Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder Gesundheit bei
der Arbeit gefährden können, sowie alle zu diesem Zweck bestimmten Elemente oder Zubehörteile.
Folgendes sind keine persönliche Schutzausrüstung:
0310.0369_02
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