Arbeiten durchgeführt werden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich fallen bzw. die gefährlich sein können;
4) Es muss mit dem Arbeitgeber, den Führungskräften und den Aufsichtspersonen an der Durchführung der für den
Gesundheitsschutz erforderlichen oder von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Maßnahmen mitgewirkt
werden.
5) Jeder muss wissen, wie er die ihm anvertraute Arbeit zu erledigen hat, d.h. er muss:
-
den eigenen Arbeitsbereich überprüfen und erstehen, welche Probleme oder Risiken auftreten können;
-
alle Vorkehrungen treffen, damit die Ausführung der übertragenen Aufgaben keine Gefahr für sich selbst oder
andere Arbeiter darstellt;
-
nicht unter gefährlichen Bedingungen arbeiten, ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. bei Arbeiten
in der Höhe die entsprechende PSA wie Sicherheitsgurte oder Auffanggurte verwenden;
6) Mittel, Maschinen, Geräten und Sicherheitsvorrichtungen korrekt verwenden;
7) Keine Mittel, Anlagen, Maschinen, Geräte ohne ausdrückliche Genehmigung verwenden und keine Manöver,
Arbeiten, Handlungen oder sonstige Tätigkeiten ausführen, die man nicht in vollem Umfang kennt und zu denen
man nicht befähigt ist;
8) Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und andere Schutzmittel entsprechend der Ausbildung und den
Anweisungen für den individuellen und kollektiven Schutz korrekt verwenden;
9) Mängel
an
Anlagen,
Sicherheitseinrichtungen und gefährliche Zustände sind den Vorgesetzten unverzüglich melden;
10) Die Anweisungen kennen, die in Notfällen (Feuer, schwerer Unfall usw.) zu befolgen sind;
11) Arbeiter, die mit Maschinen und Geräten mit beweglichen Teilen arbeiten, dürfen während der Arbeit keine
Armbänder, Ringe, Halsketten, Krawatten, Schals oder ähnliche Accessoires tragen;
12) Die Durchgangs- und Verkehrswege jederzeit frei und ungehindert halten;
13) Kein Benzin, Diesel, Ethylalkohol oder chemische Lösungsmittel zum Reinigen oder Waschen verwenden;
14) Arbeits- und Wartungsbereiche stets frei halten.
15) Es ist wichtig, die für die eigene Arbeit verwendeten Geräte und Materialien so zu sammeln und anzuordnen,
dass sie die Arbeit anderer oder die eigene Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt nicht behindern;
16) Die Ge- und Verbote beachten, die auf den Sicherheitsschildern in den verschiedenen Arbeitsbereichen
angegeben sind;
17) Niemals Druckluft oder Sauerstoff verwenden, um Arbeitskleidung von Staub, Schmutz usw. zu reinigen;
18) Kleine Wunden oder andere kleinere Verletzungen nicht vernachlässigen, sondern diese sofort mit den
entsprechenden Erste-Hilfe-Kästen versorgen und den Vorgesetzten benachrichtigen;
19) Sich während der Arbeit nicht ablenken lassen oder keine Scherze unter Kollegen spielen, da dies zu
gefährlichen Bedingungen führen und Verletzungen verursachen könnte.
4.17 ÜBERWACHUNGSSCHILDER
Entsprechend den für das Produkt identifizierten Restrisiken verschiedener Art hat CAMPAGNOLA S.r.l. es mit
Gefahren-, Warn- und Pflichtüberwachungsschildern ausgestattet, die in Übereinstimmung mit den europäischen
Vorschriften über grafische Symbole auf Geräten (Richtlinie 92/58/EWG) definiert sind.
Die entsprechenden Schilder befinden sich an einer gut sichtbaren Stelle.
ACHTUNG
Es ist absolut verboten, die Überwachungsschilder am Produkt zu entfernen. Die Firma CAMPAGNOLA S.r.l.
lehnt jede Verantwortung für die Sicherheit des Produkts im Falle der Nichtbeachtung dieses Verbots ab.
ACHTUNG
Nach
der Verwendung des Produkts am Arbeitsplatz liegt es in der Verantwortung des
Kunden/Endverbrauchers, je nach den vorhandenen Restrisiken die erforderliche Beschilderung
0310.0369_02
Geräten,
Maschinen
198
und/oder
Fahrzeugen
sowie
an
den
verwendeten
anzubringen.