Manche Unfälle und Verletzungen können auch ohne offensichtliche Gründe oder Warnzeichen auftreten, so
dass Regeln beachtet werden müssen, die sich aus Gesetzen, Normen, Empfehlungen oder Erfahrung und
Wissen ergeben.
Die Arbeiter müssen sich an die folgenden allgemeinen Regeln oder Verhaltensnormen halten, zusätzlich
zu jenen, die in anderen Handbüchern oder geltenden Rechtsvorschriften oder in Schulungen festgelegt
sind.
1) Befolgung der Anweisungen und Weisungen der Vorgesetzten
2) In dringenden Fällen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ergreifen die Arbeiter Maßnahmen zur Beseitigung
oder Verringerung der festgestellten Mängel oder Gefahren und melden ihre Maßnahmen anschließend dem
Verantwortlichen;
3) Es dürfen keine Sicherheits-, Warn- oder Kontrollvorrichtungen entfernt werden. Aus eigener Initiative dürfen
keine Arbeiten durchgeführt werden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich fallen bzw. die gefährlich sein
können;
4) Es muss mit dem Arbeitgeber, den Führungskräften und den Aufsichtspersonen an der Durchführung der für
den Gesundheitsschutz erforderlichen oder von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Maßnahmen
mitgewirkt werden.
5) Jeder muss wissen, wie er die ihm anvertraute Arbeit zu erledigen hat, d.h. er muss:
➢
den eigenen Arbeitsbereich überprüfen und erstehen, welche Probleme oder Risiken auftreten können;
➢
alle Vorkehrungen treffen, damit die Ausführung der übertragenen Aufgaben keine Gefahr für sich selbst
oder andere Arbeiter darstellt;
➢
nicht unter gefährlichen Bedingungen arbeiten, ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. bei
Arbeiten in der Höhe die entsprechende PSA wie Sicherheitsgurte oder Auffanggurte verwenden;
6) Mittel, Maschinen, Geräten und Sicherheitsvorrichtungen korrekt verwenden;
7) Keine Mittel, Anlagen, Maschinen, Geräte ohne ausdrückliche Genehmigung verwenden und keine Manöver,
Arbeiten, Handlungen oder sonstige Tätigkeiten ausführen, die man nicht in vollem Umfang kennt und zu denen
man nicht befähigt ist;
8) Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und andere Schutzmittel entsprechend der Ausbildung und den
Anweisungen für den individuellen und kollektiven Schutz korrekt verwenden;
9) Mängel
an
Anlagen,
Sicherheitseinrichtungen und gefährliche Zustände sind den Vorgesetzten unverzüglich zu melden;
10) Die Anweisungen kennen, die in Notfällen (Feuer, schwerer Unfall usw.) zu befolgen sind;
11) Arbeiter, die mit Maschinen und Geräten mit beweglichen Teilen arbeiten, dürfen während der Arbeit keine
Armbänder, Ringe, Halsketten, Krawatten, Schals oder ähnliche Accessoires tragen;
12) Die Durchgangs- und Verkehrswege jederzeit frei und ungehindert halten;
13) Kein Benzin, Diesel, Ethylalkohol oder chemische Lösungsmittel zum Reinigen oder Waschen verwenden;
14) Arbeits- und Wartungsbereiche stets frei halten.
15) Es ist wichtig, die für die eigene Arbeit verwendeten Geräte und Materialien so zu sammeln und anzuordnen,
dass sie die Arbeit anderer oder die eigene Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt nicht behindern;
16) Die Ge- und Verbote beachten, die auf den Sicherheitsschildern in den verschiedenen Arbeitsbereichen
angegeben sind;
17) Niemals Druckluft oder Sauerstoff verwenden, um Arbeitskleidung von Staub, Schmutz usw. zu reinigen;
18) Kleine Wunden oder andere kleinere Verletzungen nicht vernachlässigen, sondern diese sofort mit den
entsprechenden Erste-Hilfe-Kästen versorgen und den Vorgesetzten benachrichtigen;
19) Sich während der Arbeit nicht ablenken lassen oder keine Scherze unter Kollegen spielen, da dies zu
gefährlichen Bedingungen führen und Verletzungen verursachen könnte.
4.17 ÜBERWACHUNGSSCHILDER
In Abhängigkeit von den für das Produkt ermittelten Restrisiken verschiedener Art hat Campagnola Srl. es mit
Gefahren-, Warn- und Hinweisschildern ausgestattet, die gemäß der europäischen Gesetzgebung über grafische
Symbole auf Geräten (Richtlinie 92/58/EWG) definiert sind. Die entsprechenden Schilder befinden sich an einer
gut sichtbaren Stelle.
0310.0353_04
Geräten,
Maschinen
206
und/oder
Fahrzeugen
sowie
an
den
verwendeten